Beitragsordnung des Vereins Zukunft Steinbachtal e.V. (nachfolgend „Verein“)

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und eventueller Aufnahmegebühren und Umlagen.

Die festgesetzten Beiträge werden zum 15. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

Im Gründungsjahr erfolgt der Einzug der Beiträge zeitnah nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister.

 

§ 3 Beiträge

Die jährlichen Beiträge lauten:

Einzelmitgliedschaft 20,- €

Ehe- und Partnermitgliedschaft 30,- €

Vereine und juristische Personen 100,- €

 

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

Rücklastschriften werden mit den dem Verein entstandenen Gebühren berechnet.

Erfolgt ein Vereinseintritt nach dem 30.06. ist ein Betragssatz von 50 % zu zahlen.

Der Beitragseinzug für während des Jahres eingetretene Mitglieder erfolgt zum 15. Dezember.

 

§ 4 Vereinskonto

Die Kassenführung erfolgt über ein Konto bei einem regional vertretenen Kreditinstitut.

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§ 5 Vereinsaustritt (siehe Satzung § 5 Abs. 6 ff.)

Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich gegenüber dem Vorstand bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden für das laufende Jahr nicht erstattet.